Grenzwerte werden kontrovers diskutiert. Vielen sind sie zu niedrig, anderen zu hoch. Wichtig ist jedoch diese zu kennen und selbst die Hintergründe zu verstehen - z.B. warum am Arbeitsplatz oft viel höhere Grenzwerte erlaubt sind als zu Hause oder im Freien. Wir haben diese Informationen zu Grenzwerten von Gasen, Partikeln und Schadstoffen in der Atemluft für Sie hier im Überblick zusammengetragen.
Das Umweltbundesamt gibt für Feinstaubpartikel PM10 einen Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ vor, der lediglich an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Generell gilt ein maximaler Jahresmittelwert von 40 μg/m³. Für die kleineren Partikel PM2.5 gibt es nur unverbindliche Zielwerte von 25 μg/m³ der EU und WHO. Für noch kleinere Partikel - obwohl ungleich gefährlicher - gibt es derzeit noch keine Grenzwerte.
✓ messbar mit air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q scienceund air‑Q radon science.
Die EU gibt einen Grenzwert von 200 µg/m³ als Höchstgrenze für den Mittelwert einer Stunde vor. Dieser darf nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden. Wird innerhalb von drei Stunden ein Wert von 400 μg/m³ übertroffen, muss demnach umgehend gehandelt werden. Das Umweltbundesamt gibt Richtwerte für Innenräume vor - 80 µg/m³ im Mittel einer Stunde und 40 µg/m³ als Jahresmittelwert. Als kurzfristiger Alarmwert werden 250 µg/m³ angegeben.
Als Arbeitsplatzgrenzwert (MAK) von NO₂ werden 950 µg/m³ festgelegt mit zahlreichen Ausnahmen. Dieser hohe Wert gilt allerdings insbesondere für die Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt sind, also nicht in Büros arbeiten. Das Umweltbundesamt empfiehlt - auch in Innenräumen - den maximalen Wochen-Mittelwert auf 40 µg/m³ festzusetzen.
✓ messbar mit air‑Q pro sowie air‑Q science
Das Umweltbundesamt empfiehlt bereits bei der Überschreitung eines Wertes von 1.000 ppm Kohlendioxid zu lüften. Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK Wert) gibt eine Grenze von 5.000 ppm vor. Die heute nicht mehr gültige DIN-1946-2 schrieb eine Grenze von 1.500 ppm vor. In Kinderzimmern, Schlafzimmern und voll besetzten Klassen- oder Meetingräumen können schnell Werte von über 5.000 ppm gemessen werden.
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q science und air‑Q radon science.
Das Umweltbundesamt gibt einen 24-Stunden-Mittelwert von 4 mg/m³ für Kohlenmonoxid vor. Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) von Kohlenmonoxid wird mit 35 mg/m³ angegeben - die MAK-Werte gelten nicht für Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen. Die WHO empfiehlt, dass Werte über 25 mg/m³ für nicht mehr als eine Stunde eingeatmet werden sollten, Werte bis 85 mg/m³ für maximal 15 Minuten. Das Umweltbundesamt ist hier mit 100 mg/m³ etwas weniger streng.
✓ messbar mit air‑Q basic und air‑Q pro sowie air‑Q science
Gesetzliche Grenzwerte für Sauerstoff gibt es in Deutschland nicht. Die DGUV-Regel 113-004 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitssicherheit gibt einen Wert von 17 % Sauerstoff vor. Die Menge Sauerstoff, die noch in der ausgeatmeten Luft vorhanden ist, beträgt 16 %.
✓ messbar mit air‑Q science und Sauerstoff Einzelsensor
Das Umweltbundesamt legt für Ozon einen maximalen 8-Stunden-Wert von 120 µg/m³ (60 ppb) fest, der an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Das UBA empfiehlt allerdings, dass es überhaupt keine Überschreitung dieses Werten geben sollte. Ab einem Wert von 180 µg/m³ muss die Bevölkerung informiert, ab 240 µg/m³ muss Ozonalarm ausgelöst werden.
Einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW, früher MAK) gibt es derzeit nicht. Da bisher noch kein AGW für Ozon festgelegt wurde, gilt der bisherige MAK-Wert von 200 µg/m³ als nicht verbindliche Orientierung. Für Büros gelten die Grenzwerte des Umweltbundesamtes.
✓ messbar mit air‑Q pro sowie air‑Q science
Die EU hat folgende Schwefeldioxid-Grenzwerte festgelegt: Der Ein-Stunden-Grenzwert liegt bei 350 µg/m³, der Tages-Grenzwert beträgt 125 µg/m³. Weiterhin gilt für Schwefeldioxid eine Alarmschwelle von 500 µg/m³. Als Arbeitsplatzgrenzwert (MAK-Wert) ist für Schwefeldioxid eine Konzentration von 2,5 mg/m³ (1.000 µg/m³ oder 1 ppm) festgelegt.
✓ messbar mit Schwefeldioxid-Zusatzsensor.
Im deutschen Strahlenschutzgesetz ist der Referenzwert für Radon-Konzentrationen festgelegt. Im Innenraum gilt der Grenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) – das bedeutet 300 Zerfällen pro Sekunde pro Kubikmeter Luft. Auf Nachfrage muss der Vermieter oder Arbeitgeber diese Werte nachweisen können. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt ab 250 Bq/m³ zu lüften und den Wert dauerhaft unter 100 Bq/m³ zu senken - ebenso die Weltgesundheitsorganisation WHO. Bei mehr als 1.000 Bq/m³ sollte eine Sanierung zum Schutz vor Radon stattfinden.
✓ messbar mit air‑Q radon und air‑Q radon science.
Für die absolute Luftfeuchtigkeit gibt es keine festgelegten Grenzwerte. Zu empfehlen sind Werte zwischen 6,9 und 10,4 g/m³, die bei Raumtemperatur die Grenzen zu zu trockener und zu feuchter Luft bilden. Bei geringeren oder höheren Temperaturen können diese Werte aber schnell unkomfortabel werden.
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q science, air‑Q radon und air‑Q radon science.
Für die relative Luftfeuchtigkeit gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Zu empfehlen sind Werte zwischen 40 und 60%. Hier liegt bei der Raumtemperatur die Grenze zwischen zu trockener Luft (trockener Hals und Augen) und zu feuchter Luft (Schimmelbildung!).
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q science, air‑Q radon und air‑Q radon science.
Da Methan für den Menschen ungiftig ist, wurden für dieses Gas keine Grenzwerte festgelegt. Allerdings stellt die hohe Brennbarkeit von Methan ein bedeutendes Risiko dar. Als untere Explosionsgrenze (UEG) gilt ein Methangehalt von 29 g/m³ - das entspricht 4,4 Vol.-% (Volumen-Prozent). Darüber geschieht die Flammenausbreitung im Gasgemisch bei einer Zündung vollkommen selbstständig (Explosion).
Methan ist auch als gefährliches Klimagas bekannt und damit Mitverursacher des menschengemachten Klimawandels. In den letzten Jahren steigt der Methan-Gehalt in der Atmosphäre rasch an.
✓ messbar (über die Stoffgruppe VOC Gase) mit air‑Q light, air‑Q basic und air‑Q pro sowie air‑Q science oder über den Methan Einzelsensor.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) legt eine maximale Formaldehyd-Konzentration von 0,1 ppm (parts per million) fest. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt maximal 0,08 ppm als Formaldehyd-Grenzwert. Am Arbeitsplatz gilt der MAK-Wert von 0,3 ppm.
✓ messbar mit dem air-Q formaldehyd special, air-Q science oder dem Formaldehyd Einzelsensor. Formaldehyd wird auch mit erfasst über den VOC Sensor als VOC-Summenwert, der in jedem air-Q (air‑Q light, air‑Q basic und air‑Q pro) vorhanden ist.
Für den Luftdruck gibt es keine relevanten Grenzwerte in normalen Umgebungen. An Arbeitsplätzen können auch hohe Abweichungen vom Normaldruck von 1 hPa auftreten. Unter 0,73 und über 3,6 hPa sind Ausnahmegenehmigungen nötig. Auch bei Abweichungen von 0,1 hPa vom normalen Luftdruck sind erhebliche gesundheitliche Einschränkungen zu erwarten und bestimmte Arbeitnehmergruppen dürfen nicht mehr beschäftigt werden.
✓ messbar mit air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q science, air‑Q radon und air‑Q radon science.
In der offiziellen TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) werden Höchstgrenzen festgelegt für Innenräume (25 dB nachts, 35 dB tags). Im Außenbereich gelten andere Grenzwerte für verschiedene Gebiete - in reinen Wohngebieten z.B. 50 dB tags und 35 dB nachts. Die WHO hat eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen für bestimmte Lärmquellen und Gebiete. In der unmittelbaren Nähe von Windenergieanlagen empfiehlt die WHO demnach einen maximalen Lärmpegel von 45 dB, Verkehrslärm soll unter 53 dB tagsüber und 45 dB nachts liegen - immer außen gemessen. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz gilt die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Darin werden, je nach Art der Tätigkeit, Dauer und spezifischem Ort der Geräuschexposition verschiedene Grenzwerte festgelegt. Für Büros gibt es z.B. keine speziellen Grenzwerte.
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic und air‑Q pro sowie air‑Q science
In der offiziellen TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) werden Höchstgrenzen festgelegt für Innenräume (25 dB nachts, 35 dB tags). Im Außenbereich gelten andere Grenzwerte für verschiedene Gebiete - in reinen Wohngebieten z.B. 50 dB tags und 35 dB nachts. Die WHO hat eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen für bestimmte Lärmquellen und Gebiete. In der unmittelbaren Nähe von Windenergieanlagen empfiehlt die WHO demnach einen maximalen Lärmpegel von 45 dB, Verkehrslärm soll unter 53 dB tagsüber und 45 dB nachts liegen - immer außen gemessen. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz gilt die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Darin werden, je nach Art der Tätigkeit, Dauer und spezifischem Ort der Geräuschexposition verschiedene Grenzwerte festgelegt. Für Büros gibt es z.B. keine speziellen Grenzwerte.
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic und air‑Q pro sowie air‑Q science
Das Umweltbundesamt spricht Empfehlungen für Raumlufttemperaturen in Abhängigkeit von der Nutzung aus (z.B. Wohnräume 21 bis 23 °C, Kinder- und Badezimmer 23 °C, Schlafzimmer 16 bis 18 °C). Für Büroräume wird eine Raumtemperatur zwischen 21 und 22 °C empfohlen. Laut Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) darf die Maximal-Temperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten, ansonsten ist der Arbeitgeber zu Maßnahmen verpflichtet.
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q science, air‑Q radon und air‑Q radon science.
Für Arbeitsplätze gelten in Deutschland Empfehlungen für die Art und Ausrichtung des Lichtes und den damit einhergehenden Schutz des Auges vor Ermüdung.
In ihrer Schrift „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Hinblick auf „Beleuchtung und Sichtverbindung“ im Mai 2023 die folgenden Mindestwerte vor:
✓ als Zusatzsensor verwendbar mit air-Q Science
Das Umweltbundesamt gibt Empfehlungen für das Vorkommen von Flüchtigen Organischen Verbindungen (VOCs) von hygienisch unbedenklich (unter 1 mg/m³ – unter 150 ppb) über hygienisch auffällig (zwischen 1 bis 3 mg/m³ – 150 bis 1300 ppb) und hygienisch bedenklich (zwischen 3 bis 10 mg/m³ – 1300 bis 4000 ppb) bis hin zu hygienisch inakzeptabel (über 10 mg/m³ – über 1500 bis 4000 ppb). Viele gesetzlich relevante Quellen nennen mg/m³ als Einheit. Gemessen wird aber ein Gemisch aus vielen Stoffen mit unterschiedlicher molekularer Masse (auch als TVOC bezeichnet), deren Volumen-Anteil an der Luft in ppb (Teile pro Milliarde) oder ppm (Teile pro Million) angegeben wird. Eine gesetzliche Bestimmung von Grenzwerten für VOCs gibt es in Deutschland bisher nur für produktionstechnisch besonders belastete Arbeitsplätze.
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q science, air‑Q radon , air‑Q radon science und VOC PID Sensor.
✓ messbar mit air‑Q light, air‑Q basic, air‑Q pro, air‑Q science, air‑Q radon und air‑Q radon science.
✓ messbar mit dem air-Q Science oder dem Lachgas (Distickstoffmonoxid) (N₂O) Einzelsensor.
Das das Gas keine direkten Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen besitzt, sind keine Grenzwerte festgelegt.
✓ messbar mit dem air-Q Science oder dem Wasserstoff Einzelsensor.